Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen Ihnen SelfCare-Portal und GO-Vertriebsstellen von 14.06.2025, 16:00 Uhr bis 15.06.2025, 15:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Für einige tarifrelevante Merkmale sind Nachweise erforderlich!
Nachweispflichtige Tarifmerkmale
CO₂-Emissionsklasse |
EURO-Emissionsklasse |
Nachweispflicht |
CO₂-Emissionsklasse 5 |
|
Ja |
CO₂-Emissionsklasse 2 - 4 |
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Ja |
CO₂-Emissionsklasse 1 |
|
Ja |
CO₂-Emissionsklasse 1 |
|
Nein* |
*Unabhängig von der Emissionsklasse ist die Fahrzeugart Bus immer nachweispflichtig.
Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die CO₂-Emissionsklasse für Ihr Fahrzeug vorab ermitteln und die notwendigen Nachweisdokumente hochladen.
Bestimmte tarifrelevante Merkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse, Fahrzeugart Bus) müssen uns durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Keine Nachweispflicht besteht für die CO₂-Emissionsklasse 1 und EURO-Emissionsklassen III, II und I. Diese werden ohnehin der jeweils höchsten Tarifgruppe zugeordnet. Die Fahrzeugart Bus ist immer nachweispflichtig.
Übermitteln Sie die Nachweise vorab an die ASFINAG oder innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe eines nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle.
Die GO-Vertriebsstelle prüft keine Nachweisdokumente.
Information
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Nachweisdokumente rechtzeitig übermitteln!
Die tarifrelevanten Merkmale gelten erst nach erfolgter Nachweisprüfung und Bestätigung durch die ASFINAG als erfolgreich nachgewiesen.
Bitte schicken Sie uns in jedem Fall (in Kopie):
Sollten die tarifrelevanten Merkmale nicht eindeutig aus der Zulassungsbescheinigung hervorgehen, senden Sie uns bitte zusätzliche Nachweisdokumente. Dazu zählen insbesondere:
* Das Customer Information File (CIF) ist seit 2019 beim Kauf des Fahrzeugs in den Fahrzeugunterlagen enthalten. Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, können Sie das CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller/Vertragshändler anfordern.
Senden Sie uns bei der elektronischen Übermittlung die Nachweisdokumente in den Formaten PDF, JPG oder TIF. Andere Formate werden von uns nicht verarbeitet und der Nachweis gilt als nicht erbracht!
Sobald die nachweispflichtigen Tarifmerkmale von uns bestätigt wurden, können Sie die aktuelle Fahrzeugdeklaration im SelfCare-Portal oder über folgende Abfrage herunterladen oder an der GO-Vertriebsstelle ausdrucken lassen. Sofern uns zum Kennzeichen eine E-Mail-Adresse bekannt ist, bestätigen wir Ihnen die Tarifmerkmale auch per E-Mail.
Periodenbezogener Nachweis im SelfCare-Portal
Sie haben Ihr Kfz-Kennzeichen als Probefahrt- und Überstellungskennzeichen zum GO-Mautsystem angemeldet? Dann gilt folgende Regelung zum Nachweis der nachweispflichtigen Tarifmerkmale:
Für Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen besteht folgende Regelung:
Sind die CO₂-Emissionsklasse und EURO-Emissionsklasse bei den Kraftfahrzeugen unterschiedlich, ist jene CO2-Emissionsklasse und jene EURO-Emissionsklasse an der GO-Vertriebsstelle zu hinterlegen, für die der höhere Mauttarif festgesetzt ist.
Auch hier müssen Sie die Nachweisdokumente für alle dem Wechselkennzeichen zugewiesenen Kraftfahrzeuge der ASFINAG zur Prüfung vorlegen.
Nachweisdokumente müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Bekanntgabe des nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle bei der ASFINAG einlangen.
Die tarifrelevanten Merkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse, Fahrzeugart Bus) werden zentral im Mautsystem der ASFINAG gespeichert. Ein Aufsuchen einer GO-Vertriebsstelle, um die auf der GO-Box hinterlegte Emissionsklasse und Fahrzeugart zu korrigieren, ist nicht erforderlich.
Die aktuelle Fahrzeugdeklaration können Sie jederzeit im SelfCare-Portal oder über folgende Abfrage nach Identifizierung mit der persönlichen Identifikationsnummer (PAN) und Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID) herunterladen. Die jeweils letztgültige Fahrzeugdeklaration erhalten Sie weiterhin auch an der GO-Vertriebsstelle.
GO-Maut nachzahlen
Sollten Sie nicht ordnungsgemäß GO-Maut entrichtet haben (z.B. tarifrelevante Merkmale falsch hinterlegt) müssen Sie nachzahlen. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Die ASFINAG fordert Sie andernfalls für nicht oder nur teilweise entrichtete Maut zur Zahlung einer Ersatzmaut auf, entweder schriftlich oder durch die Mautaufsicht.